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   OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,44634
OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19 (https://dejure.org/2020,44634)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.2020 - 16 UF 240/19 (https://dejure.org/2020,44634)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 16 UF 240/19 (https://dejure.org/2020,44634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de

    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Auskunftspflicht; Erfüllung und Ergänzung des Auskunftsanspruchs; Vorlage eines Lebensversicherungsscheines im Rahmen der Belegvorlage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19
    Ausnahmsweise besteht aber ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft dann, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, oder wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind (OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292; Brudermüller in Palandt, BGB 79. Aufl. § 1379 Rdn. 13; Grüneberg in Palandt, aaO § 260 Rdn. 16).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19
    Der Verfahrenswert ist nach der Kostentragungspflicht des Antragstellers in dem erstinstanzlichen Verfahren zu bemessen (BGH FamRZ 1990, 1225 = BGHF 7, 387, hier drei Gerichtsgebühren aus dem erstinstanzlich festgesetzten Verfahrenswert von 15.500 EUR zu je 293 EUR zuzüglich 2 x 2, 5 Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz inklusive Postpauschale und Mehrwertsteuer 1.957,55 EUR x 2 = 3.915,10 EUR).
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