Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,44634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Auskunftspflicht; Erfüllung und Ergänzung des Auskunftsanspruchs; Vorlage eines Lebensversicherungsscheines im Rahmen der Belegvorlage.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 13.11.2019 - 1 F 215/18
- OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19
Ausnahmsweise besteht aber ein Anspruch auf Ergänzung der Auskunft dann, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen, oder wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind (OLG Hamburg NJW-RR 2002, 1292;… Brudermüller in Palandt, BGB 79. Aufl. § 1379 Rdn. 13;… Grüneberg in Palandt, aaO § 260 Rdn. 16). - BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.05.2020 - 16 UF 240/19
Der Verfahrenswert ist nach der Kostentragungspflicht des Antragstellers in dem erstinstanzlichen Verfahren zu bemessen (BGH FamRZ 1990, 1225 = BGHF 7, 387, hier drei Gerichtsgebühren aus dem erstinstanzlich festgesetzten Verfahrenswert von 15.500 EUR zu je 293 EUR zuzüglich 2 x 2, 5 Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz inklusive Postpauschale und Mehrwertsteuer 1.957,55 EUR x 2 = 3.915,10 EUR).